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Kinder und Jugendliche sind besonders geschützt

15-jähriges Opfer von Polizeigewalt identifizierend dargestellt

„Kurz vor George-Floyd-Urteil: US-Cop erschießt 15-Jährige vor laufender Kamera – Sie soll andere mit einem Messer in der Hand attackiert haben!“ So überschreibt eine Boulevardzeitung online einen Bericht. Aufnahmen einer Body Cam zeigen die schreckliche Tat. Die 15-Jähige sei zuvor auf zwei Frauen mit einem Messer losgegangen. Ein Polizist habe daraufhin auf sie geschossen. „Die folgenden Aufnahmen können verstörend wirken“, warnt ein Hinweis vor dem beigefügten Video. Es werden zweimal die Aufnahmen von der Erschießung aus der Body Cam des Polizisten gezeigt, insbesondere, wie das Opfer vor dem Auto zusammenbricht. Es wird ein Foto des Mädchens gezeigt. Als Quelle gibt die Zeitung „privat“ an. Eine von zwei Beschwerdeführerinnen sieht in dem Video einen Verstoß gegen die Ziffern 1, 8 und 11 des Pressekodex. Das Mädchen sei angeschossen worden, später gestorben und minderjährig gewesen. Das Video und der damit verbundene Artikel solle nach Ansicht der Beschwerdeführerin gelöscht werden, damit die Familie des getöteten Mädchens ihren Frieden finden könne. Die Rechtsvertretung der Zeitung weist die Vorwürfe zurück. Die Berichterstattung verstoße in keinem der von der Beschwerdeführerin genannten Punkte gegen den Kodex. Es bestehe ein unmittelbarer zeitlicher und sachlicher Zusammenhang mit dem Floyd-Prozess. Polizeigewalt gegen Menschen US-amerikanischer Herkunft sei ein Thema, das viele Menschen auch hierzulande emotionalisiere und beschäftige. Es sei von großem öffentlichem Interesse. Insofern sei der Beitrag ledglich ein weiteres Zeitzeugnis von großem öffentlichem Interesse.