Nach Prüfung ethnische Herkunft genannt
Chefredakteur: Es läuft immer auf Abwägung von Für und Wider hinaus
Eine Regionalzeitung berichtet online unter der Überschrift „28-Jähriger legt Geständnis ab“ über ein Tötungsdelikt. Gleich zu Beginn des Artikels heißt es, der Tatverdächtige mit moldawischer Staatsangehörigkeit habe die Tat gestanden. Der Tathintergrund solle nach Polizeiangaben ein Streit um finanzielle Verpflichtungen sein. Unter der Überschrift „Mann stirbt durch Stich ins Herz“ berichtet die Zeitung zwei Tage später erneut über die Tat. Auch hier ist vom Täter als moldawischem Staatsangehörigem die Rede. Ein Leser der Zeitung kritisiert, dass die Nationalität des Tatverdächtigen unangemessen herausgestellt werde. Ein Zusammenhang zwischen der Herkunft und dem Tatvorwurf werde nicht erläutert und sei auch nicht gegeben. Die bloße Erwähnung der ethnischen Zugehörigkeit schüre Vorurteile gegen Minderheiten und führe zu diskriminierender Verallgemeinerung von individuellem Fehlverhalten. Der Chefredakteur nimmt zu der Beschwerde Stellung. Die Redaktion berücksichtige, dass die Berichterstattung über individuelles Fehlverhalten zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung führen könne. Deshalb prüfe sie selbstverständlich im Einzelfall unter Berücksichtigung der Recherchen im Gesamtzusammenhang sehr genau die Veröffentlichung der Nationalität eines Tatverdächtigen. Dies gelte auch dann – wie in diesem Fall -, wenn die Nationalität von Polizei und Staatsanwaltschaft in Pressemitteilungen explizit genannt werde. Der Chefredakteur stellt fest, als Regionalzeitung habe man auch zu berücksichtigen, dass eine Nichterwähnung der Herkunft ebenfalls zu Fehlinterpretationen führen und der Glaubwürdigkeit der Zeitung schaden könne. Es laufe also meistens auf eine Abwägung hinaus. Nach Ansicht des Chefredakteurs handelt es sich gemäß den Presserats-Leitsätzen um ein „schwerwiegendes Verbrechen“. Außerdem sei der Wohnbezirk des mutmaßlichen Täters als sozialer Brennpunkt bekannt, der von ständig wechselnden Mietern mit Migrationshintergrund bewohnt werde. Hätte die Redaktion die Nationalität des Täters verschwiegen, hätte man die Tatsachen verzerrt.