Anzeigenhinweis fehlt zunächst
Fachzeitschrift reagiert sofort auf einen Hinweis und korrigiert Fehler
Eine Fachzeitschrift für die Medien- und Kommunikationsbranche veröffentlicht online eine Webseite unter der Überschrift „Dialogmarketing“. Darunter werden verschiedene Themenbereiche angeteasert, zum Beispiel ein Gastbeitrag „5 Tipps für den Kundendialog ohne Webseite“. Oder unter „Fokusthema: Ein Jahr DSGVO im Dialogmarketing“ mit drei Teasern zu diesem Themenbereich. Weiter ist im Seitenverlauf ein Youtube-Video der Deutschen Post mit dem Titel „Jetzt in 3 Klicks zum Kunden“ eingeklinkt. Daneben steht: „Erfolgreiche Print-Mailings selbst machen. Geht nicht? Geht doch! Mit dem neuen Self-Service-tool der Deutschen Post drücken Sie den Startknopf: 3 Klicks vom Layout bis zum Versand.“ Die Webseite enthält ein Werbebanner der Deutschen Post. Darüber steht der Hinweis „Anzeige“. Ein Nutzer des Internetportals sieht in der Veröffentlichung eine Verletzung der Ziffer 7 (Trennung von redaktionellen und werblichen Inhalten). Die Rechtsvertretung der Fachzeitschrift teilt mit, bei der Produktion der Seite sei aufgrund einer fehlerhaften Codierung der Anzeige ein Fehler passiert. Dieser sei sofort behoben worden. Die Zeitschrift lege großen Wert auf eine saubere Trennung von werblichen und redaktionellen Inhalten. Die Mitarbeiter seien noch einmal für dieses Thema sensibilisiert worden.