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Doppelfunktion ist nicht erkennbar

Zeitung verletzt Gebot zur strikten Trennung von Tätigkeiten

Eine Regionalzeitung berichtet online und gedruckt über die Kritik eines Oberbürgermeisters an der Leitung des örtlichen Klinikums und seinen Vorstoß für die Einsetzung eines ärztlichen Direktors. Kritische Reaktionen aus dem regionalpolitischen Umfeld werden von der Zeitung aufgegriffen. Die Autorin der Berichte schreibt einen Kommentar. Darin setzt sie sich kritisch mit dem Vorstoß des Oberbürgermeisters auseinander. Ein Leser der Zeitung sieht in der Berichterstattung einen Verstoß gegen das Gebot zur strikten Trennung von Tätigkeiten nach Richtlinie 6.1 des Pressekodex. Für die Leserschaft sei nicht erkennbar, dass die Autorin der Beiträge seit mindestens zehn Jahren gleichzeitig auch als Redaktionsleiterin für die Patientenzeitung des Klinikums tätig sei. In dem Kommentar habe die Autorin den Standpunkt der Klinikleitung vertreten. Über die Doppelfunktion ihrer Autorin habe die Zeitung ihre Leserschaft nicht informiert. Die Rechtsvertretung der Zeitung hält die Beschwerde für unbegründet. Sie vertritt den Standpunkt, dass es für eine freie Autorin nicht unüblich sei, dass sie für mehrere Publikationen schreibe. Die Glaubwürdigkeit der Presse werde dadurch nicht in Frage gestellt. Die Autorin der Beiträge stellt fest, dass niemand versucht habe, auf ihre Berichterstattung Einfluss zu nehmen.