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Ein OB-Kandidat bleibt außen vor

Er hätte bei einer Umfrage von der Zeitung erwähnt werden müssen

Die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung startet eine Umfrage. Dabei geht es um Wünsche und Erwartungen der Bürger an den neuen Oberbürgermeister der Stadt, in der die Zeitung erscheint. Dessen Wahl steht unmittelbar bevor. Drei der OB-Kandidaten werden genannt, ein vierter nicht. Ein Vertreter der Partei, deren Kandidat nicht genannt worden ist, wendet sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Er sieht darin eine unwahrhaftige Berichterstattung und teilt mit, dass der vierte Kandidat von der Redaktion auch in der übrigen Berichterstattung nicht erwähnt werde. Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, dass die Redaktion selbstverständlich auch auf den vierten Kandidaten in diversen Berichterstattungen aufmerksam gemacht habe. Er legt entsprechende Veröffentlichungen vor. Das redaktionelle Konzept – so schreibt der Chefredakteur in seiner Stellungnahme weiter – sehe allerdings vor, dass nicht alle Kandidaten gleichrangig behandelt werden könnten. Man habe sich zur Leitlinie gemacht, besonders Bewerber in den Vordergrund zu stellen, die von einer Fraktion im Gemeinderat getragen würden. Dies treffe nur auf drei der vier Bewerber zu. Deshalb habe die Redaktion über den vierten Kandidaten nicht so ausführlich berichtet.