Schlägereien am Bahnhof ein regionales Thema
Nennung der Staatsangehörigkeit kann im Einzelfall zulässig sein
„Schlägerei in der Bahnhofstraße“ titelt eine Regionalzeitung gedruckt und online. Es geht um eine Schlägerei zwischen zwei Männern. Im Bericht wird zweimal erwähnt, dass es sich bei den beiden um einen Afghanen und einen Jordanier handelt. Einige Wochen später erscheint in der gleichen Zeitung online ein Beitrag unter der Überschrift „Jede Menge Drogen gefunden“. Der Autor beschäftigt sich mit der Gerichtsverhandlung gegen einen 39-jährigen Mann wegen des Verdachts, mit Drogen zu handeln. Viermal wird dabei erwähnt, dass der Angeklagte Pakistani sei. Wiederum einige Wochen später veröffentlicht die Zeitung online einen Beitrag mit der Überschrift „Mit großer Wucht zugestoßen“. Der Beitrag informiert über die Gerichtsverhandlung gegen einen 63-jährigen Mann, dem vorgeworfen wird, seinen Bruder und seine Schwägerin getötet zu haben. Es handelt sich laut Zeitung um einen Iraner. Ein Leser der Zeitung kritisiert die jeweilige Erwähnung der Staatsangehörigkeit der Beschuldigten. Die Zeitung erwähne diese teilweise gleich mehrfach. Dadurch sei die Nennung geeignet, Vorurteile gegenüber Minderheiten zu schüren. Der Chefredakteur nimmt zunächst zum Beitrag über die Schlägerei Stellung. Rund um den Bahnhof häuften sich Straftaten, begangen von unterschiedlichen Migrantengruppen, derart, dass zeitweise die Bereitschaftspolizei zur Unterstützung der örtlichen Kräfte eingesetzt worden sei. Im Stadtrat würden Konzepte diskutiert, um dieses Gebiet vor allem nachts wieder sicherer zu machen. Über diese Konzepte berichte die Zeitung häufig. Die Frage, wer den Bahnhofsbereich unsicher mache, sei daher von hohem öffentlichem Interesse. Im Fall des wegen Drogenhandels angeklagten Pakistani erforderten es die wahrheitsgemäße Berichterstattung und die öffentliche Aufgabe der Presse, über seine Person zu informieren. Zum Mordprozess teilt der Chefredakteur mit, dass die Redaktion bereits mindestens zehn Artikel veröffentlicht habe. Wie mehrfach berichtet, sei der Mordtat der Streit um eine Immobilie in Teheran vorausgegangen.