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Der Nutzer merkt nichts von der Werbung

Internet-Portal lässt einen Hersteller seine Produkte vorstellen

Ein für Mütter eingerichtetes Internet-Portal veröffentlicht einen Beitrag über Homöopathie. Die Überschrift lautet: „Diese acht Sätze können Fans von Homöopathie nicht mehr hören!“ Die Vorurteile werden genannt. Gleichzeitig wird ihnen widersprochen. In der Dachzeile heißt es: „PARTNERINHALT: Wir danken unserem Partner DHU für die folgenden Inhalte“. Bei DHU handelt es sich um die Deutsche Homöopathische Union, einen Hersteller von homöopathischen Präparaten. Ein Nutzer des Online-Portals bezeichnet die Veröffentlichung als Werbung, die nicht als solche erkennbar ist. Der Hinweis auf einen „Partnerinhalt“ und die Autorenschaft der DHU reiche nicht aus, um dem Laien den Werbecharakter der Veröffentlichung zu verdeutlichen. Dem widerspricht eine Vertreterin des Internet-Portals. Gerade die angegebenen Merkmale der Berichterstattung verdeutlichten den werblichen Charakter in ausreichendem Maße. Der Nutzer merke auf den ersten Blick, dass die nachfolgenden Inhalte nicht journalistisch unabhängig erstellt worden seien, sondern direkt vom Hersteller von homöopathischen Präparaten stammten.