Hinweis auf „ausländisches Aussehen“
Internet-Zeitung beruft sich auf einen polizeilichen Fahndungsaufruf
Eine regionale Internet-Zeitung veröffentlicht einen Artikel unter der Überschrift „In Saale-Böschung geschubst: Studentin nachts brutal vergewaltigt“. Im Beitrag informiert die Redaktion über die Suche der Polizei nach drei Männern, von denen einer eine junge Frau vergewaltigt haben soll. Es heißt, die drei Männer hätten „ausländisch“ ausgesehen. Ein Leser der Zeitung kritisiert den Hinweis auf das „ausländische“ Aussehen der Männer. Diese Beschreibung schüre Angst vor Ausländern und sei bei der Suche nicht hilfreich. Der Chef vom Dienst der Internet-Zeitung weist darauf hin, dass die Redaktion mit dieser Veröffentlichung einen Fahndungsaufruf der Polizei unterstütze. Deshalb habe sie auf das ausländische Aussehen der Verdächtigen hingewiesen. Diese Täterbeschreibung stamme von der Polizei und sei im Konjunktiv wiedergegeben worden. Die Information zurückzuhalten, wäre nicht hilfreich gewesen, da immerhin nach einem schweren Verbrechen die Täter gesucht worden seien. Dabei hätte jedes noch so kleine Detail hilfreich sein können. Wenn Zeugen beispielsweise ein Trio, bestehend aus mutmaßlichen „Ausländern“, gesehen hätten, könnten sie der Polizei möglicherweise entscheidende Hinweise geben. Im Übrigen gehe die Redaktion generell sehr verantwortungsbewusst mit der Nennung der Herkunft von Tätern und Tatverdächtigen um. Man nenne sie nur, wenn es einen direkten Bezug zur Tat gebe. Der CvD schließt seine Stellungnahme mit dem Hinweis, dass man die Beschwerde für unbegründet halte. Dennoch habe man großes Interesse an der Einschätzung des Presserates, um gegebenenfalls Schlüsse für die künftige Berichterstattung zu ziehen.