Strittige Vorwürfe gegen Rapper als Tatsache hingestellt
Boulevardblatt schrieb in Überschrift: „Musiker hatte seine Ex-Freundin gewürgt“
Eine Boulevardzeitung berichtet online über schwere Vorwürfe gegen den Rapper Marteria. Die Überschrift lautet: „Musiker hatte seine Ex-Freundin gewürgt – Marteria kommt mit blauem Auge davon“. Im Text heißt es, der Rapper solle in den USA bei einem Streit mit seiner Ex-Freundin handgreiflich geworden sein. Er müsse sich jedoch keinem Prozess in den USA stellen, da die Staatsanwaltschaft den Fall nicht weiterverfolge. Er sei gegen eine Kaution von 5000 Dollar freigelassen worden. - Der Beschwerdeführer sieht in der Berichterstattung unter anderem Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht, den Persönlichkeitsschutz und die Unschuldsvermutung. Er beruft sich dabei auch auf einen Beschluss des Landgerichts Berlin, das der Redaktion untersagt habe, über die angeblichen Vorwürfe einer konkreten Tätlichkeit des Rappers zu berichten. Außerdem sei keine Kaution gezahlt worden. – Die Redaktion macht keinen Gebrauch von ihrer Gelegenheit zur Stellungnahme. - Der Beschwerdeausschuss spricht eine öffentliche Rüge aus. Denn der strittige Sachverhalt, ob es überhaupt einen körperlichen Angriff gab, wird in der Überschrift als Tatsache dargestellt. Durch die prominente Positionierung des Vorwurfs in Kombination mit einem Foto des Rappers wird er als Täter hingestellt. Dies verletzt die Unschuldsvermutung nach Ziffer 13 des Pressekodex. Ferner enthält der Beitrag die Falschbehauptung, der Musiker sei gegen eine Kaution freigelassen worden. Diese Darstellung verstößt gegen die Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2.