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Genannte Zahlen sind nicht vergleichbar

Boulevardzeitung gibt Antworten der Regierung nicht korrekt wieder

Eine Boulevardzeitung berichtet über Zahlen des Sächsischen Innenministeriums, die auf eine AfD-Anfrage hin veröffentlicht worden seien. Die Überschrift lautet: „Kriminalität an Dresdens Grundschulen um 224 Prozent gestiegen.“ Im vergangenen Jahr hätten sich 107 Straftaten ereignet. Ein Jahr zuvor seien es dagegen 33 gewesen. Dies sei ein Anstieg von 224 Prozent. Ermittelt wurde dem Bericht zufolge wegen Körperverletzung, Brandstiftung und Diebstahl. Etwa 72 Prozent der Täter an Grund-, Mittel- und Oberschulen seien Deutsche. Auch in den Berufsschulen werde die Situation mit einem Anstieg von 77 Prozent gegenüber 2017 immer gefährlicher. An den Gymnasien sei die Zahl der Straftaten um 60 Prozent gestiegen. Die Zeitung zitiert Sachsens CDU-Generalsekretär, demzufolge die Eltern in der Pflicht seien, man aber auch die Sozialarbeit an den Schulen deutlich aufgestockt habe. Der CDU-Mann fordert außerdem eine konsequente Anwendung des Jugendstrafrechts. Ein Leser der Zeitung stört sich an den von der Zeitung genannten Zahlen. Er kritisiert auch, dass im Beitrag mehrfach von Tätern und nicht von Tatverdächtigen die Rede sei. Auch die Behauptung, dass 72 der mutmaßlichen Täter Deutsche seien, widerspreche nach seiner Ansicht den Grundsätzen der Wahrhaftigkeit der Berichterstattung und der Sorgfaltspflicht nach Ziffer 1 und 2 des Pressekodex. Der Beschwerdeführer fährt fort, dass die Zahlen für die einzelnen Jahre aufgrund von Aussonderungs- und Löschfristen nicht miteinander vergleichbar seien. Der Chefredakteur der Zeitung bekennt, dass der Redaktion bei der Auswertung der Antwort der sächsischen Staatsregierung ein Fehler unterlaufen sei. So etwas passiere leider im Redaktionsalltag zuweilen. Nach Erscheinen des Artikels habe die Dresdner Lokalredaktion zahlreihe Hinweise zu den Unstimmigkeiten der berichteten Zahlen erhalten. Mit Ausnahme des Beschwerdeführers habe niemand einen Verstoß gegen presseethische Grundsätze erkannt. Die Redaktion sei zu dem Ergebnis gekommen, dass sie einen wichtigen Hinweis in einer Vorbemerkung der Antwort auf die Kleine Anfrage übersehen habe. Der Fehler sei umgehend korrigiert worden.