Karikaturen sind überzeichnete Darstellungen
Vorwürfe eines Beschwerdeführers gegen Zeitung sind unbegründet
In einer Regionalzeitung erscheint eine Karikatur. Diese zeigt ein Paar, das einem Arzt gegenübersteht. Die Frau sagt: „Herr Doktor, ich hätte viel lieber einen Test zur Früherkennung von Rassismus, Gewalttätigkeit, Geldgier und Fanatismus….“ Einige Wochen später bringt die Zeitung eine weitere Karikatur mit zwei grobschlächtigen Glatzköpfen. Der eine sagt: „Die Ausländer und die Idioten sind Analphabeten.“ Der andere entgegnet: „Aber ich kann buchstabieren: A, F, D…“ Ein Leser der Zeitung kritisiert, die erste Zeichnung nehme Bezug auf die Umstrittenheit von Früherkennungstests für Schwangere, weil sie eine höhere Abtreibungsrate bewirken könnte. Die Zeichnung suggeriere, dass ein solches Vorgehen dann sinnvoll wäre, wenn Rassisten, Gewalttätige, Geldgierige und Fanatiker auf diese Weise erkannt würden. Es gehe also darum, diese Menschen als lebensunwert zu charakterisieren. Die Qualifizierung bestimmter Menschen als lebensunwert sei unerträglich. Es handele sich bei der Karikatur um einen Aufruf zur Tötung lebensunwerter Menschen. Die zweite Karikatur – so der Beschwerdeführer – würdige die größte Oppositionspartei herab. Sie stelle AfD-Anhänger als dumpfe Schlägertypen dar. Er sieht mit Blick auf beide Zeichnungen eine gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit beim Karikaturisten. Der Chefredakteur antwortet dem Beschwerdeführer mit dem Hinweis, dessen Kritik an der Qualität der Karikaturen könne er nachvollziehen. Die Redaktion glaube jedoch, dass der Vorwurf, sie habe einen Aufruf zur Tötung Andersdenkender veröffentlicht, etwas zu weit gehe.