Autor hat nicht korrekt berichtet
Redaktion korrigiert ihren Fehler und entschuldigt sich bei den Lesern
Eine überregionale Tageszeitung berichtet online über die umstrittene Israel-Boykott-Bewegung BDS unter der Schlagzeile „Warum die Linke bei Israel-Boykotteuren keinen Antisemitismus sieht“. In einer Bundestagsdebatte um die Ächtung der BDS-Bewegung sei es um ein Ende der logistischen und finanziellen Unterstützung der sogenannten "Boykott, Divestment and Sanctions“-Bewegung gegangen. Während CDU/CSU, SPD, Grüne und FDP den Antrag mit großer Mehrheit angenommen hätten, hätten sich große Teile der Linken und einige Grüne enthalten. Die AfD-Fraktion sowie einige Grüne und Linke hätten dagegen gestimmt. Im weiteren Verlauf des Textes heißt es: „Linke und AfD stellten eigene Anträge vor. Der AfD-Text geht über den Mehrheitsantrag hinaus, die Linke präsentierte eine abgespeckte Version, bei der einige Kernforderungen fehlen.“ Ein Leser kritisiert, dass ein Abschnitt im Bericht nicht den Tatsachen entspreche. Hier die monierte Passage: „Am Ende ist das Resultat eindeutig. Der Antrag von CDU/CSU, SPD, Grünen und FDP ist mit großer Mehrheit angenommen. Große Teile der Linken und Teile der Grünen enthalten sich allerdings, dagegen stimmen die AfD-Fraktion sowie einige Grüne und Linke“. Richtig sei: Die AfD habe sich enthalten und zudem vorher einen weitergehenden Antrag gestellt. Der Beschwerdeführer sieht daher einen Verstoß gegen die Ziffern 1 und 2 des Pressekodex. Der Chefredakteur der Online-Ausgabe gibt dem Beschwerdeführer Recht. Der Autor habe nicht korrekt berichtet. Die Redaktion habe den Fehler transparent korrigiert und sich bei den Lesern entschuldigt.