Hirntod wird in den USA nicht einheitlich definiert
Junge kommt nach der schlimmen Diagnose wieder ins Leben zurück
„Hirntoter Junge erwacht aus dem Koma“ titelt eine Boulevardzeitung online. Der Artikel bezieht sich auf einen Bericht des amerikanischen TV-Senders Fox 10. Der Junge habe durch einen Unfall schlimmste Kopfverletzungen erlitten. Zweimal sei er operiert worden. Sein Herz habe aufgehört zu schlagen. Selbst wenn er überleben sollte, würden die Sauerstoffprobleme im Gehirn extreme Schäden anrichten, hätten die Ärzte gesagt und den Jungen für hirntot erklärt. Die Eltern – so berichtet die Zeitung – hätten sich bereits entschlossen, die Organe ihres Kindes zur Transplantation freizugeben. Einen Tag bevor die Geräte hätten abgeschaltet werden sollen, habe sich sein Zustand plötzlich verbessert. Der Junge selbst wird mit der Aussage zitiert, es gebe „keine andere Erklärung als Gott.“ Ein Leser der Zeitung sieht in der Berichterstattung einen Verstoß gegen Ziffer 14 des Pressekodex (Medizinberichterstattung). In der Überschrift werde der Sachverhalt so dargestellt, als sei der Junge tatsächlich aus dem Hirntod erwacht. Dies sei aus medizinischer Sicht nicht möglich, da es sich beim Hirntod um einen irreversiblen Zustand handele. Dies belegt der Beschwerdeführer mit einem Zitat aus dem Deutschen Ärzteblatt. Die Überschrift berichte nicht über eine fehlerhafte Diagnose, wie es richtig gewesen wäre. Dies sei gerade in Hinsicht auf die mangelnde Organspende-Bereitschaft in der Bevölkerung sehr gefährlich. Im Bericht finde sich keine Erklärung dafür, wie die Fehldiagnose zustande gekommen sei. Stattdessen werde auf den Glauben in der Familie hingewiesen. Nach Ansicht des Chefredakteurs der Zeitung widersprechen weder Überschrift noch Text den Anforderungen der Kodex-Ziffer 14 (Medizinberichterstattung). Der amerikanische Junge sei von den Ärzten für hirntot erklärt worden, dann aber überraschend wieder aufgewacht. Genau dieses Geschehen komme in der Überschrift zum Ausdruck und werde im Text ausführlich erklärt. Die Redaktion versuche in keiner Weise, den Hirntod generell in Frage zu stellen. Der Chefredakteur weist darauf hin, dass der „Hirntod“ in den USA, dem Handlungsschauplatz des Artikels, durchaus uneinheitlich definiert werde. Wenn schon ausgebildete Ärzte Mühe damit hätten, den Begriff „Hirntod“ einheitlich zu definieren, dann müsse eine medizinisch nicht ausgebildete Redaktion denjenigen Begriff verwenden dürfen, den im konkreten Einzelfall schon Ärzte benutzt hätten. Der Beschwerdeführer übersehe auch, dass die Berichterstattung nicht auf eine medizinische Einschätzung abziele, sondern auf eine emotional-persönliche Darstellung eines außergewöhnlichen Schicksals. Der Chefredakteur versteht auch nicht so recht die Sorge des Beschwerdeführers, die Berichterstattung könne Menschen von der Organspende abhalten. Allenfalls die Angst vor einer Fehldiagnose von Ärzten könne diese Folge haben – indes: Gerade darüber habe die Redaktion nicht berichtet.