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Einer Flut von Vorwürfen gegenübergestanden

Zeitung hat über eine Auseinandersetzung um Jobs korrekt berichtet

Eine Regionalzeitung berichtet online über einen längeren Zeitraum mit mehreren Artikeln über einen Konflikt zwischen ehemaligen Empfangsdamen eines Software-Konzerns und deren eigentlichem Arbeitgeber, einem Wachdienst. Immer wieder geht es um die Art des Beschäftigungsverhältnisses und die Bezahlung der Damen. Die Rechtsvertretung des Wachdienstes wendet sich als Beschwerdeführer gegen einzelne Passagen der Berichterstattung. Beispiele: Die Aussage der Zeitung, der Wachdienst habe eine Stellungnahme verweigert, sei gelogen. Oder: Die Aussage eines Gewerkschaftssekretärs über den Wachdienst sei ungeprüft übernommen worden und überdies falsch. Oder: Ein Schreiben, aus dem hervorgehe, dass die Software-Firma nicht mehr mit dem Wachdienst zufrieden sei, sei diesem nicht bekannt. Oder: Die Aussage, der Wachdienst habe behauptet, dass Aufhebungsverträge unterschrieben worden seien, sei gelogen. Dies habe der Wachdienst zu keinem Zeitpunkt behauptet. Oder: Die Aussage, dass die Frauen lange nur zum Mindestlohn beschäftigt gewesen seien, sei falsch. Die Rechtsvertretung der Zeitung teilt mit, der bearbeitende Redakteur habe sich unmittelbar nach dem Aufkommen des Themas bemüht, mit der Geschäftsleitung des Wachdienstes ins Gespräch zu kommen. Erst nach Redaktionsschluss sei eine Stellungnahme des Wachdienstes in der Redaktion eingetroffen. Diese sei tags darauf in der Berichterstattung verarbeitet worden. In ihrer Stellungnahme weist die Rechtsvertretung der Zeitung die Vorwürfe des Anwalts des Wachdienstes Punkt für Punkt zurück. Fazit: Die Redaktion habe korrekt berichtet und somit nicht gegen presseethische Grundsätze verstoßen.