Ärger über einen missratenen Radweg
Zeitung hätte eine redaktionelle Einordnung vornehmen müssen
Unter der Überschrift „Leipziger Ring-Radweg fordert erste Opfer“ berichtet eine Boulevardzeitung online über einen Verkehrsunfall mit zwei Verletzten. Sie bezeichnet den neuen Leipziger Radweg sowohl in der Überschrift als auch im Text als gefährlich. Der Fahrer eines Transporters habe im Stau gestanden und dabei zwei Fußgänger übersehen, als er gerade wieder habe losfahren wollen. Ein Leser der Zeitung bezeichnet die Überschrift als ethischen Verstoß. Laut Zeitung sei nicht der Fahrer des Transporters schuld an dem Unfall, sondern der Radweg. Die Zeitung antwortet auf die Beschwerde mit der Stellungnahme des zuständigen Lokalredakteurs. Die Überschrift sei diesem zufolge faktisch belegt. Der Radweg sei erst wenige Tage vor dem Unfall in Betrieb genommen worden. Die Redaktion habe den Unmut vieler Autofahrer und Radfahrer über den ihrer Meinung nach missratenen Radweg zum Ausdruck gebracht. Die Kausalität der Berichterstattung sei wie folgt: Ohne Radweg kein Stau. Ohne Stau hätten die Fußgänger die Fahrbahn nicht überquert. Folge: Kein Unfall.