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Unfallopfer war für Minuten online zu sehen

Nach einem Leserhinweis hat die Redaktion das Foto gelöscht

Eine Großstadtzeitung berichtet online über einen tödlichen Autounfall unter der Überschrift „BMW-Raser fährt Mann tot – Mordkommission ermittelt“. Die Redaktion veröffentlicht Fotos, auf denen man das Unfallopfer im verunglückten Wagen heranzoomen kann. Eine Leserin kritisiert, dass die Zeitung ein unverpixeltes Unfallopfer zeige. Mehrfache Bitten an die Zeitung, die Fotos zu verfremden, seien vergeblich gewesen. Selbst auf Anrufe habe die Redaktion nicht reagiert. Die Rechtsabteilung der Zeitung räumt ein, dass diese zu dem besagten Artikel eine Bilderstrecke auf dem Twitter-Account der Redaktion veröffentlicht habe. Im Zeitraum von wenigen Minuten sei ein Bild dabei gewesen, auf dem durch Heranzoomen das Unfallopfer unverpixelt zu sehen gewesen sei. Mit bloßem Auge und ohne Zoomen habe man den Toten nicht erkennen könne. Gleichwohl habe sich die Redaktion nach einem Leserhinweis entschlossen, dieses Bild unverzüglich zu löschen. Ob der Anlass für die Entfernung die Mitteilung der Beschwerdeführerin oder eines anderen Lesers gewesen sei, könne nicht mehr nachvollzogen werden.