Streit um die Grundsicherung im Alter
Zeitung schildert den Normalfall, der Beschwerdeführer die Extreme
Unter der Überschrift „Jammern gilt nicht“ berichtet eine überregionale Tageszeitung über die Grundsicherung im Alter anhand eines beispielhaften Rentners in einer Großstadt. Ein Leser der Zeitung hält die Zahlen, die die Redaktion zur Höhe der Grundsicherung im Alter sowohl minimal wie maximal wiederholt veröffentlicht habe, für eklatant falsch. Weder gebe es, wie behauptet, eine Grundsicherung „unter 700 Euro monatlich“, noch gebe es eine maximale Grundsicherungsleistung von lediglich „etwas mehr als 900 Euro“. Wahr sei, dass die minimale Grundsicherung bei etwa 900 Euro liege und die maximalen Leistungen deutlich über 1.300 Euro. Die richtigen Zahlen seien der Redaktion sowohl in einem Leserbrief als auch in einem Brief an den Autor detailliert vorgerechnet worden. Ergänzend habe er die Chefredaktion um Korrektur gebeten. Dies sei bislang nicht geschehen. Die Rechtsvertretung der Zeitung widerspricht dem Beschwerdeführer. Der Beitrag sei korrekt und die genannten Zahlen richtig. Der Verfasser des Artikels nimmt ebenfalls Stellung. Er habe dem Beschwerdeführer mit einer ausführlichen E-Mail geantwortet und dabei darauf hingewiesen, dass die von der Zeitung genannten Zahlen korrekt seien. Er verwahrt sich gegen den Vorwurf, mit falschen Zahlen operiert zu haben, ein „Wiederholungstäter“ zu sein oder gar einer „Lügenpresse“ anzugehören. Der Autor des beanstandeten Artikels geht davon aus, dass dies der Presserat genauso sieht.