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Wenn Menschen „entsorgt“ werden sollen

Unterschiedliche Interpretationen einer Rede auf AfD-Landesparteitag

In der Online-Ausgabe einer überregionalen Tageszeitung geht es um eine Rede des scheidenden AfD-Landesvorsitzenden Petr Bystron. Der habe gesagt, dass er „urlaubende Flüchtlinge entsorgen wolle. Ein Beschwerdeführer teilt mit, er habe sich die vollständige Rede auf Youtube angesehen. Bystron habe die beschriebene Aussage nicht gemacht. Dieser habe gesagt, dass die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Özoguz, entsorgt werden müsse. Ganz eindeutig habe er sich auf die Ministerin bezogen und nicht auf Flüchtlinge. Die Online-Ausgabe der Zeitung verweist auf eine Agenturmeldung und beruft sich auf das Agenturprivileg. Der Beschwerdeausschuss bewertet die Beschwerde aufgrund dieses Umstandes als unbegründet und beschließt die Einleitung eines Beschwerdeverfahrens gegen die Agentur. In der dem Online-Artikel zugrunde liegenden Agenturmeldung heißt es: "Abgelehnte Flüchtlinge müssten rasch ausgewiesen werden. Flüchtlinge, die in Deutschland lebten, aber dann in ihren angeblich unsicheren Heimatländern Urlaub machten, müssten ´selbstverständlich entsorgt werden´, sagte er.“ Die Agentur versendet eine in diesem Punkt korrigierte Meldung. Darin heißt es zu dem streitauslösenden Punkt: „Bystron wendet sich gegen Politiker, die Verständnis dafür hätten, dass Flüchtlinge in ihren Heimatländern Urlaub machten. ´Solche Menschen müssen wir selbstverständlich entsorgen´, sagte er. Diese Aussage beziehe sich nicht auf die Flüchtlinge, sondern auf die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz, betonte Bystron. Die Rechtsvertretung der Agentur betont, dass die Zuordnung des Zitats „Solche Menschen müssen wir selbstverständlich entsorgen“ geändert worden sei. Ergebnis umfangreicher Recherchen: Der umstrittene Satz ist zumindest missverständlich.