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Zurückhaltung bei Berichten über Suizide

Art des Todes von Avicii auf plakative Art in den Vordergrund gerückt

„Avicii beendete sein Leben mit einer Glasscherbe“ titelt die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung. Im Bericht geht es um den Freitod eines bekannten DJs. Unter Berufung auf die Berichterstattung einer Boulevard-Website schreibt die Zeitung, Avicii habe eine Weinflasche zertrümmert und sich mit einer der Glasscherben das Leben genommen. Genauere Angaben zur Art und Weise werden nicht gemacht. Eine Leserin der Zeitung sieht in dem Artikel, vor allem jedoch in der Überschrift, einen Verstoß gegen die im Pressekodex (Ziffer 8, Richtlinie 8.7) gebotene Zurückhaltung, die sich die Presse bei der Berichterstattung über Suizide auferlegt hat. Nach Ansicht des Chefredakteurs der Zeitung habe der Tod des „weltberühmten DJ Avicii die ganze Welt bewegt.“ Wenn eine derart prominente Persönlichkeit so jung aus dem Leben scheide, bestehe naturgemäß ein großes Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Gleichwohl sei sich die Redaktion bewusst, dass die Berichterstattung über Suizide immer heikel sei. Deshalb sei in den Artikel ein gut sichtbarer Hinweis auf die Kontaktmöglichkeiten mit der Telefonseelsorge eingebaut worden. Angemessener könne man nach seiner – des Chefredakteurs – Ansicht den Konflikt zwischen dem berechtigten Informationsinteresse und den denkbaren Gefahren bei Berichterstattungen über Suizide nicht lösen.