Magazin führt Nutzer in die Irre
Vermeintliche Misshandlung ist Spiel eines Vaters mit seinem Baby
„Katze rettet Baby vor Prügel-Papa“ titelt die Online-Ausgabe eines Nachrichtenmagazins und kündigt damit ein verlinktes Video an. Immer wieder schlage ein Vater auf das Tragebett seines Neugeborenen ein. Das wecke in einer Katze den Beschützerinstinkt. Der „Stubentiger“ stürze sich auf den brutalen Vater und erteile ihm eine schmerzhafte Lektion. Im Video heißt es dann: „Ganz klar, ein Baby schlägt man nicht. Der Mann in diesem Breakcom-Video macht das natürlich auch nicht. Ganz zur Freude des Babys klopft er nur mit der flachen Hand auf die Baby-Schale.“ Doch die Katze könne das nicht wissen. Sie gehe dazwischen und verteidige das kleine, unschuldige Kind. Ein Nutzer des Internet-Auftritts kritisiert die Berichterstattung. Der Artikel zum Video erwecke den Eindruck, dass ein Haustier ein Kleinkind vor handgreiflichen Übergriffen des Vaters schütze. Dem sei nicht so. Außerdem sei in der Vorschau das Gesicht des Vaters neben der Überschrift zu erkennen. Dadurch können falsche Rückschlüsse aus der Überschrift und dem Bild gezogen werden. Der Chefredakteur des Magazins widerspricht. Er hält die Beschwerde für unbegründet. Es werde nicht der Eindruck erweckt, dass das Haustier ein Kleinkind vor (echten) handgreiflichen Attacken des Vaters beschütze. Im Vorspann heiße es ausdrücklich: „Unermüdlich schlägt ein Vater auf das Tragebett seines Neugeborenen ein.“ Kein Nutzer werde auf die Idee kommen, ein Vater habe sein Kind vor laufender Kamera misshandelt. Im Video könne man sehen, wie die Katze auf die vorgetäuschten Schläge reagiere und den Vater davon abzuhalten versuche. Das sei eine durchaus interessante Beobachtung, weshalb der Vater das Video vermutlich auch angefertigt und veröffentlicht habe. Er habe in dem Video den „Prügel-Papa“ verkörpert, weshalb auch die Bezeichnung in der Überschrift in Ordnung sei. Wer das Video ansehe, erkenne sowieso den kompletten Sachverhalt. Man bedauere, dass der Beschwerdeführer von dem Video offenbar etwas anderes erwartet habe. Der Presserat sei im Übrigen nicht zu der Beurteilung berufen, ob Medien das Leserinteresse angemessen befriedigen. Jeder Nutzer habe die Wahl, welche Inhalte er konsumiere.