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Brandrede gegen „Kokeljockel“

Kritik an Feuerwehrleuten in der Satire meint eigentlich das Gegenteil

Eine überregionale Tageszeitung veröffentlicht gedruckt und online einen Meinungsartikel unter der Überschrift „Nackte Kokeljockel“. Der Autor hält im Beitrag eine „Brandrede“ gegen Feuerwehrmänner. Diese werden unter anderem als „Komplettversager“ bezeichnet. Dreizehn Leser der Zeitung melden sich beim Presserat mit einer Beschwerde zu Wort. In der Summe wird kaum eine Ziffer des Pressekodex ausgelassen, die die Beschwerdeführer nicht verletzt sehen. Im Wesentlichen stellen sie fest, dass Frauen und Männer, die sich in der freiwilligen bzw. in der Berufsfeuerwehr engagieren, diffamiert und verunglimpft werden. Es handele sich um einen beleidigenden und verächtlichmachenden Beitrag gegen Organisationen, die sich für den Schutz von Menschen und deren Besitz, sowie von Tieren einsetzten. Der Autor – so einige der Beschwerdeführer - stelle die Feuerwehren dar, als würde dort nur der Abschaum der Bevölkerung arbeiten. Einige der Beschwerdeführer stellen fest, bei dem Artikel handele es sich nicht um Satire. Vielmehr sei er eine reine Hetzschrift. Der Presserat beschränkt das Verfahren auf die Ziffern 1, 2 und 9 (Ansehen der Presse, Menschenwürde, Ehrschutz) des Pressekodex. Der Justiziar der Zeitung vertritt die Auffassung, dass der Beitrag nicht gegen publizistische Grundsätze verstoße. Er übermittelt eine Stellungnahme des Autors, in welcher sich dieser – nach nochmaligem Durchlesen seines Textes und der Redaktionen darauf – entschuldigt. Er habe seine Worte überdacht und müsse feststellen, dass sein Text als komische Spekulation und polemische Übertreibung versage.