„Alle werden eines Tags meinen Namen kennen“
Germanwings-Co-Pilot soll „Änderung des Systems“ angekündigt haben
„Amok-Pilot steckte in persönlicher Lebenskrise“ titelt die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung. Im Beitrag geht es um die Frage, warum Andreas Lubitz die Germanwings-Maschine beim Flug 4U9525 mit 150 Menschen an Bord hat abstürzen lassen. Erste Hinweise habe es gegeben, wonach der Co-Pilot psychisch krank gewesen sei. Von Depressionen sei die Rede. Die Zeitung stellt die Frage, ob zu der Erkrankung auch noch eine Beziehungskrise hinzugekommen sei. Bei dieser Vermutung beruft sich die Redaktion auf Quellen in Sicherheitskreisen. Eine Arbeitskollegin, mit der Lubitz ein Verhältnis gehabt haben soll, wird sinngemäß zitiert. Danach war ihr damaliger Freund zuweilen jähzornig. Einmal habe er gesagt, dass er eines Tages etwas tun werde, was das ganze System verändern werde. Alle würden dann seinen Namen kennen und ihn in Erinnerung behalten. Die Redaktion zitiert britische Medien, denen zufolge sich Lubitz und seine Freundin am Tag vor der Katastrophe getrennt hätten. Der Beschwerdeführer sieht in der Berichterstattung einen Verstoß gegen den Pressekodex, weil auch der Co-Pilot möglicherweise nur Opfer gewesen sei. Die Brandmarkung als Amok-Pilot sei durch nichts zu rechtfertigen. Die Rechtsvertretung der Zeitung verweist auf die weltweit live übertragene Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Marseille. Dabei sei sein Name genannt und ihm die alleinige Schuld am Absturz der Maschine gegeben worden. Da der Pressekonferenz ein rechtsstaatliches Ermittlungsverfahren vorausgegangen sei, könne von einer Vorverurteilung nicht die Rede sein. Für ein überwiegendes Interesse an der Veröffentlichung des Namens und des unverfremdeten Fotos spreche das außergewöhnlich schwere und in seiner Dimension besondere Verbrechen. Wer ein Flugzeug abstürzen lässt und 149 Menschen mit in den Tod reiße, begehe ein Verbrechen von historischen Ausmaßen. Die Öffentlichkeit habe ein Recht zu erfahren, wer dafür die Verantwortung trage. Die Bezeichnungen des Co-Piloten als „Amok-Pilot“ oder „Massenmörder“ träfen den Kern dessen, was passiert sei, so die Rechtsvertretung weiter.