Das Elternhaus des Co-Piloten durchsucht
Zeitung: Sein Computer könnte in dem Fall eine besondere Rolle spielen
Die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung berichtet über die Durchsuchung des Elternhauses von Andreas Lubitz, dem Germanwings-Co-Piloten, der in den französischen Alpen ein Flugzeug mit 150 Menschen an Bord hat abstürzen lassen. Die Zeitung berichtet, eine besondere Rolle könne dabei der Computer von Lubitz spielen, der bei der Durchsuchung sichergestellt worden sei. Der Beitrag enthält Fotos von der Durchsuchung des Elternhauses in Montabaur (Westerwald) und der Wohnung in Düsseldorf, wo der Pilot gelebt hat. Ein Leser der Zeitung wirft dieser eine Vorverurteilung des Co-Piloten vor. Darüber hinaus würden die Angehörigen des Mannes durch die Nennung seines vollständigen Namens identifizierbar und dadurch zur Zielscheibe. Der Bericht sei gefährlich für Leib und Leben der Angehörigen. Die Rechtsabteilung der Zeitung nimmt zu der Beschwerde Stellung. Nach den Mitteilungen der Staatsanwaltschaften in Marseille und Düsseldorf könne von einer Vorverurteilung nicht die Rede sein. Die Behörden hätten den Namen des Piloten genannt und dessen alleinige Schuld an der Katastrophe festgestellt. Diese Einschätzung hätten die Medien wiedergeben können und müssen. Den Pressekonferenzen sei ein rechtsstaatliches Ermittlungsverfahren vorausgegangen. Auch liege keine unangemessene Darstellung im Sinne der Ziffer 11 vor. Lubitz als „Amok-Piloten“ zu bezeichnen und über seine Krankheitsgeschichte zu schreiben, habe nichts mit Sensationslust zu tun. Die Bezeichnung treffe den Kern dessen, was geschehen sei.