Germanwings-Grafik war zulässig
Erläuternde Darstellung ist nicht unangemessen sensationell
Unter der Überschrift „Extra-Schub der Triebwerke sorgte für große Explosion“ berichtet die Online-Ausgabe einer Großstadtzeitung über das Germanwings-Unglück, bei dem in den französischen Alpen 149 Menschen Opfer des durch den Co-Piloten absichtlich herbeigeführten Absturzes wurden. Die Zeitung zitiert einen Experten. Diesem zufolge gäben die Triebwerke noch weiter Schub, solange diese intakt seien, auch dann noch, wenn andere Teile des Flugzeugs bereits zerstört seien. Dies könne die gewaltige Explosion und die Verteilung der kleinen Trümmerteile über eine große Fläche erklären. Eine beigestellte Grafik zeigt einen Berg und ein Flugzeug, das Kurs auf diesen hält. Ein weiteres Flugzeug ist zu sehen, das gerade an dem Berg zerschellt. In den Trümmern ist noch das Heck des Flugzeuges zu erkennen. Ein Leser der Zeitung sieht in dem Foto einen Verstoß gegen Richtlinie 11.1 des Pressekodex. Er meint, man solle den Absturz eines Flugzeuges nicht in „derart billig animierter, aber doch äußerst drastischer Form“ darstellen, zumal zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht Klarheit über die Absturzursache geherrscht habe. Die Chefredaktion der Zeitung nimmt Stellung. Nach ihrer Ansicht hätten die Zitate von Experten und Augenzeugen zum damaligen Zeitpunkt diese Art der Darstellung zugelassen. Man könne darüber streiten, ob die Grafik gelungen sei oder nicht. Sie sei jedoch kein Verstoß gegen presseethische Grundsätze.