War der Todespilot ein kranker Mann?
Alles spricht dafür, dass Lubitz seinen Krankenschein zerrissen hat
Der Absturz der Germanwings-Maschine im März 2015 in den französischen Alpen ist Thema eines Berichts in der Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung. Er trägt die Überschrift „Er zerriss seinen Krankenschein und flog“. Die Rede ist von Andreas Lubitz, der das Flugzeug abstürzen ließ und 149 Menschen mit in den Tod riss. Die Vorgeschichte könne so gewesen sein: Die Krankheit. an der der Pilot litt, ist von außen nicht erkennbar. Ein Arzt schreibt ihn krank. Lubitz jedoch ist unsicher, hat vielleicht Angst, seinen Job zu verlieren. Fliegen ist seine Leidenschaft. Er zerreißt den Krankenschein und tut so, als sei alles in Ordnung. Angeblich – so berichtet die Zeitung – sei Lubitz während seiner Ausbildung zeitweise als flugunfähig gelistet gewesen. 2009 sei bei ihm eine abgeklungene schwere depressive Episode diagnostiziert worden. Eine Zeitung habe unter Berufung auf nicht namentlich genannte Informanten berichtet, dass Lubitz in der Uniklinik Düsseldorf wegen Depressionen in Behandlung gewesen sei. Der Todespilot sei offensichtlich ein kranker Mann gewesen. Mehrere Beschwerdeführer sehen in der Berichterstattung eine unzulässige Vorverurteilung. Der Leser werde mit einer Verdachtsberichterstattung konfrontiert. Da die Unschuldsvermutung gelte, dürfe auch nicht identifizierend über Lubitz berichtet werden. Die Rechtsabteilung der Zeitung verweist auf das überragende Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Sie wolle erfahren, wie es zu der Tragödie kommen konnte. Dabei spiele der von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf bestätigte Hinweis eine wichtige Rolle, wonach der Co-Pilot krankgeschrieben gewesen sein soll. Die Rechtsabteilung weist auch den Vorwurf zurück, die Redaktion habe nicht korrekt berichtet. Die Redaktion hat den Namen und Fotos von Lubitz veröffentlicht, weil die Öffentlichkeit ein Recht habe zu wissen, wer für das Verbrechen verantwortlich sei, welcher Mensch die Tat begangen habe, wie er aussehe, was er vorher getan habe oder welche Krankheiten er möglicherweise gehabt habe. Dieses Wissen sei für die historische und emotionale Aufarbeitung des Geschehens erforderlich. Pressethische Grundsätze seien durch die Berichterstattung nicht verletzt worden.