Nennung der Herkunft ist gerechtfertigt
Junger Mann begrapscht Frauen und begründet dies mit Trunkenheit
Ein Mann hat mutmaßlich beim Joggen an einem See Frauen begrapscht. Eine Regionalzeitung berichtet über den darauf folgenden Prozess. Eine Passage aus dem Beitrag: „Der gebürtige Rumäne schaut verschämt drein und stammelt in schlechtem Deutsch Worte der Entschuldigung – keine der Frauen antwortet ihm, einige wirken, als könnten sie es nicht fassen, dass dieses Häuflein Elend so demütigen konnte. Er habe damals viel getrunken, sagt der Angeklagte, mittlerweile trinke er nicht mehr. Seine Eltern seien aus Rumänien zu ihm gezogen und hätten ihn nun im Blick.“ Der Prozess gegen den Mann endet wegen tätlicher Beleidigung mit einer achtmonatigen Bewährungsstrafe. Ein Leser der Zeitung kritisiert, dass diese den Angeklagten als gebürtigen Rumänen bezeichne. An der Nennung der Herkunft gebe es kein begründetes öffentliches Interesse. Der Chefredakteur der Zeitung nimmt zu den Vorwürfen Stellung. Regelmäßig habe die Redaktion über Tätlichkeiten gegenüber Frauen berichtet. Die Personenbeschreibungen seien oft stark voneinander abgewichen. Dies unter anderem deshalb, weil hinsichtlich der mutmaßlichen Nationalität des Täters höchst unterschiedliche Angaben gemacht worden seien. Mehrmals seien Asylbewerber und Muslime unter Generalverdacht geraten. Vor diesem Hintergrund habe es die Autorin für richtig gehalten, klarzustellen, dass der mutmaßliche Täter nicht nordafrikanischer Herkunft oder/und Asylbewerber sei, sondern aus einem EU-Land stamme. Der Bericht habe auf eine gute Sozialprognose hindeuten sollen. Keinesfalls habe die Autorin auf eine diskriminierende Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens abgezielt. Aus Sicht des Chefredakteurs hätte es rückblickend wohl nicht der konkreten Nennung der Nationalität des Täters sowie des Herkunftslandes seiner Eltern bedurft. Es wäre ausreichend gewesen, allgemein auf eine Herkunft aus Osteuropa zu verweisen. Sollte ein diskriminierender Eindruck entstanden sein, bedauere die Chefredaktion dies außerordentlich und nehme es zum Anlass, in vergleichbaren Fällen eine höhere Sensibilität walten zu lassen.