Nicht unangemessen sensationell berichtet
Psychisch kranke Frau wollte ihren Mann mit Fleischermesser töten
Eine psychisch kranke Frau (71) muss sich vor Gericht wegen eines mutmaßlichen Mordversuchs an ihrem Ehemann verantworten. Laut Anklageschrift soll sie ihrem 72-jährigen Ehemann im gemeinsamen Haus ein Fleischermesse von hinten in den Rücken gerammt haben, berichtet die in der Region erscheinende Zeitung online. Die Frau soll dann ins Badezimmer gelaufen sein, um sich dort mit einer Rasierklinge die Pulsadern aufzuschneiden. Die Zeitung schreibt, dass dies nicht der erste tätliche Angriff der Frau gewesen sei. Seit vielen Jahren sei sie psychisch krank. Der Beschwerdeführer in diesem Fall gehört zum Kreis der betroffenen Familie. Er kritisiert, die Berichterstattung der Zeitung sei nicht sachlich und informativ, sondern reißerisch und drastisch formuliert. Das sei dem Sachverhalt nicht angemessen. Für alle Betroffenen sei das eine schwere und belastende Situation. Er – der Beschwerdeführer - habe sich mehrmals an die Redaktion gewandt und um eine sachliche Berichterstattung gebeten, aber ohne Erfolg. Der Chefredakteur teilt mit, der Beschwerdeführer habe mehrfach der Redaktion gegenüber sein Unverständnis über die Tatsache geäußert, dass diese überhaupt berichte. Er habe sich über die „übertrieben grausame Darstellung“ beklagt. Die Redaktion – so der Chefredakteur – habe sich die kritisierte Berichterstattung noch einmal vorgenommen, aber keinen Grund für eine Änderungen von Formulierungen gesehen. Der Chefredakteur betont das öffentliche Interesse an der Berichterstattung. Dieses sei angesichts der Tat und der Anklage wegen versuchten Mordes gegeben. Die eigentliche Tat werde in einem Satz geschildert, was für das Verständnis des Vorganges erforderlich gewesen sei. Er halte die Berichterstattung für angemessen.