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Die Motive sind letztlich bedeutungslos

Zeitung hinterfragt, warum 149 Menschen in den Tod gerissen wurden

„Vom Wahn umflackerte Tat“ – unter dieser Überschrift berichtet die Online-Ausgabe einer überregionalen Tageszeitung über den Absturz des Germanwings-Fluges 4U9525, bei dem im März 2015 in den französischen Alpen 150 Menschen ums Leben gekommen sind. Der Co-Pilot habe wohl die mörderische Kursabweichung programmiert und dafür gesorgt, dass niemand mehr eingreifen konnte. Am Hergang der monströsen Tat gebe es nach den Erkenntnissen der Ermittler kaum noch Zweifel. Dass es Absicht gewesen sei, sei die schlimmste Erkenntnis, die man nach einem solchen Ereignis gewinnen könne. Es sei letztlich bedeutungslos, welche Motive den Mann angetrieben hätten. Vielleicht habe ihn jener Trieb bewegt, der Herostratos 356 vor Christus dazu gebracht habe, den Tempel der Artemis in Brand zu setzen: Dieser habe ewigen Ruhm erlangen wollen. Auch die Zerstörung des Airbus sei eine solche vom Wahn umflackerte Tat gewesen. Ein Leser der Zeitung kritisiert, dem Co-Piloten würden Motive für seine Tat unterstellt. Das sei Spekulation und ungebührlich gegenüber einem Toten. Der Beschwerdeführer sieht presseethische Grundsätze verletzt. Die Rechtsabteilung der Zeitung verweist darauf, dass es sich um einen Kommentar handele, der als solcher deutlich ausgewiesen sei. Er enthalte keine unzulässigen Spekulationen, ganz abgesehen davon, dass Spekulationen in einem Kommentar durchaus zulässig seien.