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Welche Komponenten machen ein OB-Gehalt aus?

Redaktion kritisiert einen Leserbrief, den sie vorher veröffentlicht hatte

Die Redaktion einer Regionalzeitung kritisiert mit einer Meldung unter der Überschrift „Der OB verdient nicht mehr“ einen Leserbrief, den sie am Vortag veröffentlicht hatte. Inhaltlich sei es falsch, dass der OB mehr verdienen würde, wenn seine Stadt kreisfrei würde. Beschwerdeführer ist der Verfasser des Leserbriefes. Er wehrt sich dagegen, dass sein Leserbrief von der Redaktion inhaltlich korrigiert wurde. Die Korrektur sei undurchsichtig erfolgt und korrigiere einen Vorgang, den er – der Beschwerdeführer -nicht kennen konnte. Einer Mail der Redaktion habe er entnehmen können, dass der OB schon jetzt mehr Geld bekomme als ihm zustehe. In der Korrektur der Redaktion werde behauptet, dass sich das Gehalt des Oberbürgermeisters ausschließlich an der Einwohnerzahl orientiere. Dies sei falsch. Neben dem Grundgehalt gehörten auch Dienstaufwandentschädigungen dazu, bei denen unter anderem auch die Kreisfreiheit der Gemeinde eine Bewertungsgröße sei. Dies sei von ihm – dem Beschwerdeführer – in einer Mail an die Redaktion angemerkt worden. Der Chefredakteur nimmt Stellung: Der Fehler der Redaktion habe darin bestanden, diesen Brief ungeprüft veröffentlicht zu haben.