Schüler benimmt sich auf Facebook daneben
Redaktion will über die Öffentlichkeit mehr über den Inhalt erfahren
Die Redaktion einer Lokalzeitung veröffentlicht auf Facebook ein Post. Darin teilt sie mit, dass sich ein Schüler in sozialen Medien „verbal entgleisend“ geäußert haben soll. Dies habe zu einem Polizeieinsatz an seiner Schule geführt. Was er gepostet habe, wolle die Polizei aus Gründen des Persönlichkeitsrechts des Schülers nicht sagen. Deshalb, so die Redaktion, sei sie auf die Hilfe der Leser angewiesen. Diese sollten der Zeitung mitteilen, was an der Schule passiert sei. Zwei Leser der Zeitung kritisieren, dass die Redaktion zu Spekulationen über das Verhalten eines Minderjährigen und zur Verbreitung von Gerüchten aufrufe, obwohl die Polizei wegen des Persönlichkeitsrechts des Schülers nichts sagen wolle. Der stellvertretende Chefredakteur teilt mit, dass die Redaktion den Hinweis erhalten habe, dass am Morgen an einer Schule ein Großaufgebot der Polizei im Einsatz gewesen sein soll. Aus dem Polizeibericht habe man wenig später erfahren, dass sich ein Schüler der Schule in den sozialen Medien angeblich „sozial entgleisend“ geäußert haben soll. Dem Polizeibericht habe man nicht entnehmen können, was genau der Schüler von sich gegeben habe. Da dessen Äußerungen offensichtlich so gravierend gewesen seien, dass die Polizei mit einem Großaufgebot angerückt sei, habe die Redaktion nicht lockergelassen und sich über Facebook an die Öffentlichkeit gewandt. Begründung: Die Redaktion habe ein öffentliches Informationsinteresse an der Berichterstattung über den Vorgang gesehen. Es sei Aufgabe einer Redaktion, alle verfügbaren Informationsquellen anzuzapfen, um die Leser über Sachverhalte genau und umfassend zu informieren. Die Zeitung habe entgegen der Auffassung der Beschwerdeführer weder zu Spekulationen noch zur Verbreitung von Gerüchten aufgerufen, sondern lediglich eine klare Frage an die Nutzer formuliert. Für die Redaktion - so der der stellvertretende Chefredakteur abschließend – habe der Schutz minderjährige Schüler stets Priorität. Deshalb sei es nicht darum gegangen, die Identität des betreffenden Schülers herauszufinden, sondern lediglich um die Frage, was ein Post beinhalten müsse, um einen Großeinsatz der Polizei auszulösen.