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Beiträge kommen im „Look & Feel“ daher

Die Werbung ist nicht eindeutig als solche erkennbar

Eine Boulevardzeitung veröffentlicht online eine redaktionell gestaltete Anzeige für Produkte mit dem Hanfextrakt CBD eines namentlich genannten Anbieters. Oben rechts ist die Veröffentlichung mit dem Hinweis „Anzeige von …“ gekennzeichnet. Die Seite, auf der die Werbung platziert ist, mit „… Brand Story“ überschrieben. Ein Leser der Zeitung hält die Kennzeichnung der Anzeige für nicht ausreichend. Der Leser müsse den Eindruck haben, es mit einem normalen redaktionellen Artikel zu tun zu haben. Dem widerspricht die Rechtsabteilung des Verlages. Sie betont, dass sich die beanstandete Werbung deutlich durch Kennzeichnung und Gestaltung vom redaktionellen Teil der Zeitung abgrenze. Dass die Advertorials bzw. „Brand Stories“ im jeweiligen „Look & Feel“ des Mediums daherkämen, sei nicht nur bei dieser Zeitung, sondern auch auf vergleichbaren anderen Webseiten in der Medienlandschaft gang und gäbe.