Unfallopfer identifizierbar dargestellt
Mit zahlreichen Fotos über Bus-Katastrophe von Madeira berichtet
Eine Boulevardzeitung berichtet online über ein Busunglück auf Madeira mit 28 Todesopfern. Mehrere Fotos illustrieren den Artikel. Zwei Bilder zeigen den verunglückten Bus, eines zeigt Rettungskräfte und vor dem Bus liegende Körper. Ein Verletzter steht vor dem Bus. Zu sehen sind mehrere Körper, zum Teil durch Verpixelung unkenntlich gemacht. Ein weiteres Foto zeigt drei am Boden sitzende bzw. liegende Opfer. Das Gesicht eines Verletzten ist durch die Hand eines Helfers verdeckt. Auf einem weiteren Bild läuft ein Opfer die Straße hoch. Es hält sich den Kopf mit einem Tuch. Weitere Fotos zeigen andere Opfer verpixelt, zum Beispiel während der Bergung des Busses. Vier Leser der Zeitung kritisieren die Veröffentlichung der Opfer-Fotos. Dies verstoße gegen deren Menschenwürde und verletzte ihr Persönlichkeitsrecht. Der Chefredakteur der Zeitung verweist auf das besonders große öffentliche Informationsinteresse, das der Unfall ausgelöst habe. Diesem Interesse habe die Redaktion entsprochen – nicht mehr und nicht weniger. Unter Einhaltung aller presseethischen Grundsätze habe sein Blatt über ein Aufsehen erregendes zeitgeschichtliches Ereignis berichtet. Die Opfer seien durch die Fotos nicht identifizierbar. Teilweise und „mit viel gutem Willen“ seien möglicherweise einige Leichtverletzte zu erkennen. Dies sei im Rahmen des unstreitig gegebenen öffentlichen Interesses im Hinblick auf eine vollständige und umfassende Berichterstattung unvermeidbar. Die Art der Berichterstattung verletzte weder Recht noch Presseethik.