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Überschrift weckt unbegründete Befürchtungen

Tod eines Pflegers und eine Impfung in Zusammenhang gebracht

„Krankenhaus-Pfleger stirbt nach Corona-Impfung“ titelt eine Regionalzeitung. Der Beitrag informiert über einen Krankenhauspfleger, der mit dem Impfstoff von Astrazeneca geimpft worden war. Der Autor teilt mit, dass es keine Erkenntnisse über einen Zusammenhang zwischen Impfung und Tod gebe. Zwei Leser der Zeitung beschweren sich beim Presserat über eine unangemessen sensationelle Darstellung in der Überschrift. Sie könnte beim Leser unbegründete Befürchtungen erwecken. Die +Zeitung schüre Ängste im Hinblick auf eine Impfung, ohne dass es für diese Behauptung belastbare Informationen gäbe. Der Stellvertretende Chefredakteur vertritt die Meinung, dass die beanstandete Überschrift weder falsch noch irreführend noch unangemessen sensationell im Sinne der Ziffer 14 des Pressekodex (Medizin-Berichterstattung) sei. Sie beziehe sich auf ein klar überprüfbares Faktum, nämlich den zeitlichen Zusammenhang des Todes des jungen Mannes mit einer Corona-Impfung. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung habe es deutschlandweit mehrere solcher Fälle gegeben, so dass die Berichterstattung im öffentlichen Interesse fraglos angemessen gewesen sei. Ziffer 14 ziele zudem nicht auf Überschriften und dergleichen ab. Notwendigerweise seien weder eine Überschrift noch ein Teaser dazu in der Lage, alle verfügbaren Informationen und Details zusammenzufassen. Dies geschehe im Artikel, aus dem hervorgehe, dass es zum Veröffentlichungszeitpunkt noch keine Informationen über einen kausalen Zusammenhang zwischen dem Tod des jungen Mannes und der Impfung gegeben habe. Der Vorwurf, die Zeitung schüre mit der Berichterstattung Ängste, entbehre daher jeder Grundlage.