Eine Professorin unter Plagiatsverdacht
Autor recherchiert bei Hochschule und stößt wiederholt auf Widerstand
Eine überregionale Zeitung berichtet kritisch über eine private Hochschule. Unter anderem heißt es in den Beiträgen, einer schmucken Präsentation im Internet stehe eine erstaunliche Schweigsamkeit bei Presseanfragen gegenüber: Monatelange Kontaktversuche seien unbeantwortet geblieben. Telefonisch Anfragen seien auf einen Anrufbeantworter umgeleitet worden. Zuweilen legten die Gesprächspartner auch einfach auf. Der Autor der Beiträge ist hartnäckig: Er will von der Hochschule wissen, was sie zu Plagiatsvorwürfen zu sagen hat, die gegen eine Professorin erhoben würden. Diese beschwert sich beim Presserat und kritisiert, dass der Autor in E-Mails, die in Kopie an die Hochschule gingen, wegen Plagiaten in ihren Veröffentlichungen hingewiesen und subtil damit gedroht habe, sich an die Rechtsaufsicht und den Wissenschaftsrat zu wenden. Die Aussage, dass bei der Hochschule Gesprächspartner nicht zu erreichen seien, stimme nicht. Die Professorin hält auch andere Behauptungen in den Berichten für falsch. Die Rechtsabteilung der Zeitung stellt fest, die in der Beschwerde erhobenen Vorwürfe entbehrten jeglicher Grundlage. Die Hochschule habe erfolglos versucht, die Berichterstattung der Redaktion gerichtlich anzugreifen. Sie habe auf einen Hinweis der Pressekammer des Landgerichts München hin ihre Unterlassungsklage zurückgezogen. Die Rechtsabteilung schreibt, der Autor habe in geradezu vorbildlicher Weise zu erheblichen Missständen an der staatlich anerkannten Hochschule recherchiert. Der Autor selbst nimmt zu den Beschwerdevorwürfen im Detail Stellung.