Detailliert über die Eltern berichtet
„Germanwings-Pilot hat seinen Plan eiskalt umgesetzt“
Die Eltern des Germanwings-Co-Piloten, der mutmaßlich beim Flug 4U9525 149 Menschen und sich selbst in den Tod gesteuert hat, sind Gegenstand der Berichterstattung in der Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung. In einem Bericht heißt es, der Co-Pilot habe seinen grausamen Plan eiskalt in die Tat umgesetzt. Die Zeitung beruft sich auf einen Psychotherapeuten, demzufolge der Co-Pilot die Tat mehrfach in seinem Kopf durchgespielt hat. Die Zeitung erwähnt auch den Wohnort des Piloten und den seiner Eltern. Der Vater sei Bankkaufmann, die Mutter Organistin in der evangelischen Kirchengemeinde. Die Zeitung veröffentlicht mehrere Fotos von der Durchsuchung des Hauses. In einem weiteren Bericht stellt die Zeitung unter der Überschrift „Was machen die Eltern des Amok-Piloten jetzt durch?“ die Frage, wie die Eltern damit leben könnten, dass ihr Sohn ein Massenmörder sei. Auch in diesem Fall werden detaillierte Angaben über die Eltern, ihre Berufe und ihr Haus gemacht. Dieses wird im Bild gezeigt. Mehrere Leser der Zeitung sehen den Schutz der Persönlichkeit der Eltern durch die detaillierten Angaben verletzt. Es sei leicht, sie ausfindig zu machen. Die Angehörigen des Co-Piloten würden durch die Berichterstattung erneut zu Opfern gemacht. Einige Beschwerdeführer sehen in der Berichterstattung über die Eltern einen Verstoß gegen deren Menschenwürde. Die Rechtsabteilung der Zeitung argumentiert, die Öffentlichkeit habe ein Recht zu wissen, wer für das Verbrechen verantwortlich sei, wie er aussehe, was er vorher getan habe und welche Krankheiten er möglicherweise hatte. Die Berichterstattung über die Eltern hält die Zeitung für zulässig, da diese nicht mit Namen genannt und auch nicht abgebildet würden. Die Rechtsabteilung steht schließlich auf dem Standpunkt, dass die Identifizierung der Eltern über ihren Sohn unvermeidbar gewesen sei. Solange der Name des Co-Piloten genannt werden dürfe, was unzweifelhaft der Fall sei, könne mittelbar auch auf die Eltern geschlossen werden. Sie stünden jedoch nicht im Mittelpunkt der Berichterstattung. Die Redaktion habe ganz bewusst davon abgesehen, die Adresse des Wohnhauses oder die vollständigen Namen der Eltern zu nennen.