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Corona-Protest mit Brandsätzen gegen Rathaus

Vorwurf: Zeitung hat schon früher Fehler nicht richtiggestellt

Eine überregionale Tageszeitung veröffentlicht gedruckt und online einen Beitrag unter der Überschrift „Corona-Protest mit Brandsatz“. Sie berichtet über einen Gegner der Corona-Maßnahmen, der mehrere Molotowcocktails in ein Rathaus geworfen haben soll. Über den Mann sei von der Staatsanwaltschaft nun Untersuchungshaft verhängt worden. Ein Leser der Zeitung sieht durch die Berichterstattung die Ziffern 2 (Journalistische Sorgfaltspflicht) und 3 (Richtigstellung) des Pressekodex verletzt. Es handele sich um eine Falschmeldung. Nicht die Staatsanwaltschaft, sondern Gerichte verhängten in Deutschland eine Untersuchungshaft. Insofern bezweifelt der Beschwerdeführer, dass ein Sprecher dies bestätigt habe. Dem nicht namentlich genannten Sprecher sei eine Falschaussage in den Mund gelegt worden. Er berichtet von seiner Erfahrung mit dieser Zeitung. Sie habe schon in der Vergangenheit Fehler nicht richtiggestellt. Der Justiziar der Zeitung teilt mit, die Redaktion habe den Fehler in ihrer Online-Version korrigiert. Die gedruckte Zeitung werde ebenfalls eine Korrektur veröffentlichen.