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Name zunächst komplett genannt

Mit Rücksicht auf die Angehörigen kürzt eine Redaktion dann ab

Im Liveticker informiert die Online-Ausgabe einer regionalen Boulevardzeitung ihre Nutzer über die Geschehnisse rund um den Absturz der Germanwings-Maschine in den französischen Alpen im März 2015. Damals waren 149 Menschen ums Leben gekommen, weil der Co-Pilot das Flugzeug absichtlich an einem Berg zerschellen ließ. Die Zeitung nennt den Namen „Andreas Lubitz“, nachdem die zuständige Staatsanwaltschaft diesen bekanntgegeben hat. Eine Leserin der Zeitung hält die Namensnennung für einen Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte des Co-Piloten. Die Rechtsabteilung der Zeitung nennt den absichtlich herbeigeführten Absturz für ein zeitgeschichtliches Ereignis von großer Bedeutung. Der Name des Co-Piloten sei bereits während und nach der Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Marseille in der Öffentlichkeit gewesen. Wie viele andere Medien habe die Redaktion den Namen zunächst ungekürzt veröffentlicht, dann aber entschieden, ihn abgekürzt zu nennen. Damit habe sie gezeigt, dass sie den Schutz der Persönlichkeit ernst nehme und abzuwägen wisse. Der Chefredakteur ergänzt die Stellungnahme der Rechtsvertretung dahingehend, dass der Name von Andreas Lubitz zunächst komplett genannt worden sei und zwar von 13:12 bis 15:06 Uhr. Dann sei der Name mit Rücksicht auf die Angehörigen und auf laufende Ermittlungen nicht mehr genannt worden. Unabhängig davon sei er überzeugt, dass auch die Namensnennung vertretbar gewesen wäre. Als Beispiele für diese Entscheidung nennt er Medien von FAZ bis BILD.