Chefredakteurin: Komplett inakzeptabel
Zeitung nennt Ratten und Obdachlose in einem Atemzug
Eine Regionalzeitung berichtet unter der Überschrift „Stadt richtet runden Tisch ein“ über ein Projekt der Stadt Münster. Die Dachzeile lautet: „Ratten- und Obdachlosenproblem am Hauptbahnhof“. Der Beitrag beschreibt die Situation am Hauptbahnhof und enthält Lösungsvorschläge. Zwei Leserinnen der Zeitung wenden sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Sie kritisieren die Dachzeile und den Beitrag. Die Redaktion habe gegen die Ziffern 1 und 2 des Pressekodex (Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde bzw. journalistische Sorgfaltspflicht) verstoßen. Es sei unangemessen, menschenfeindlich und unsensibel, einen Zusammenhang zwischen einer Rattenplage und einem Obdachlosenproblem herzustellen. Die Chefredakteurin der Zeitung stimmt den Beschwerdeführrinnen in vollem Umfang zu. Die Dachzeile sei komplett inakzeptabel. Das ärgere die Redaktion sehr, weil es der Autorin völlig ferngelegen habe, den Umgang mit Obdachlosen in einen Kontext mit einem Rattenproblem zu setzen. Die Redaktion habe ausführlich über das Thema gesprochen und in der folgenden Ausgabe redaktionell zu dem Fehler Stellung bezogen.