Wasserlieferung mit künstlicher Intelligenz
Region entwickelt sich immer mehr zu einem Start-Up-Schwerpunkt
Eine Regionalzeitung berichtet über ein Start-Up-Unternehmen, das mit Hilfe von künstlicher Intelligenz einen Lieferdienst mit Mineralwasser betreibt. Der Autor beschreibt das Angebot des Unternehmens und sein Geschäftsmodell. Dabei wird betont, dass das Unternehmen nachhaltig arbeite. Am Ende des Artikels werden die Kontaktdaten der Firma veröffentlicht. Ein Leser wendet sich mit einer Beschwerde an den Presserat, weil er in dem Beitrag einen Fall von Schleichwerbung sieht. Der Chefredakteur der Zeitung sieht die Berichterstattung über das Unternehmen durch ein großes öffentliches Interesse gedeckt. Das Verbreitungsgebiet seiner Zeitung habe sich in den letzten Jahren zu einer Start-Up-Region entwickelt, die auch bundesweit immer mehr an Bedeutung gewinne. Daraus ergebe sich ein besonderes Informationsinteresse an Artikeln über die Menschen, die die Region mit ihren Ideen weiterentwickelten. Auch das Thema Nachhaltigkeit stoße bei den Lesern auf eine besondere Wahrnehmung. Seine Zeitung – so der Chefredakteur weiter – berichte deshalb immer wieder umfangreich über Unternehmensgründungen und über Start-Ups in verschiedenen Branchen. Im konkreten Fall könne von einer Werbung für das genannte Unternehmen keine Rede sein. Die Berichterstattung sei von einem hohen öffentlichen Interesse im Sinne des Presskodex gedeckt.