Eine Zeitung in der Zwickmühle
Agentur-Newsticker fließt direkt in den Online-Auftritt ein
Erste Erkenntnisse zum Absturz des Germanwings-Fluges 4U9525 und mögliche Konsequenzen, die die Fluggesellschaften daraus ziehen wollen, sind Thema in der Online-Ausgabe einer Tageszeitung unter der Überschrift „Copilot hat Flugzeug absichtlich zum Absturz gebracht – Airlines wollen Copilot-Regeln ändern“. Der Co-Pilot wird im Text mit dem Vornamen und dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens genannt. In den Text eingebettet ist der Tweet eines Journalisten, in dem der Name „Andreas Lubitz“ zu lesen ist. Aus der Sicht eines Lesers der Zeitung ist die Namensnennung unnötig und dazu geeignet, die Familie und die Angehörigen in den Brennpunkt journalistischen Interesses zu rücken. Er bezeichnet es als instinktlos, derart brisante Informationen ungefiltert weiterzugeben. Die Chefredaktion nimmt Stellung. Die Redaktion habe sich nach intensiver Diskussion entschieden, den vollen Namen des Co-Piloten nicht zu nennen. Man versuche zwar, dieser Linie treu zu bleiben, doch sei sie kaum widerspruchsfrei durchzuhalten gewesen. Die französische Staatsanwaltschaft habe den Namen früh genannt. Auch eine große deutsche Nachrichtenagentur habe dies gemacht, was seine Zeitung in eine Zwickmühle gebracht habe, da der Newsticker der Agentur – wie wahrscheinlich bei vielen anderen Zeitungen auch – direkt in den Online-Auftritt einfließe. Der Tweet eines Journalisten mit dem vollen Namen des Co-Piloten sei abgedruckt worden, weil er eine zu diesem Zeitpunkt noch exklusive Information enthalten habe. Für die Kollegen sei er ein wichtiges Dokument gewesen.