Eine außergewöhnlich schwere Tat
Tragweite der Germanwings-Katastrophe rechtfertigt Identifizierbarkeit
„Das ist der Todespilot von Flug 4U9525“ titelt die Online-Ausgabe einer Illustrierten. Es geht um den Germanwings-Co-Piloten, der eine Maschine mit 150 Menschen an Bord in den Französischen Alpen absichtlich hat abstürzen lassen. Im Bericht wird er „Andreas L.“ genannt, sein Herkunftsort angegeben. Ein Foto zeigt ihn unverfremdet. Von seiner Mutter heißt es, sie sei Organistin in der evangelischen Gemeinde von Montabaur. Ein Leser der Zeitschrift sieht Richtlinie 11.3 des Pressekodex verletzt. Danach findet die Berichterstattung über Unglücksfälle und Katastrophen ihre Grenze im Respekt vor dem Leid von Opfern und den Gefühlen von Angehörigen. Die Rechtsabteilung der Illustrierten spricht von einem großen öffentlichen Interesse an der Flugkatastrophe, das es gebiete, den Ursachen des Unglücks nachzugehen. Dazu gehörten selbstverständlich Recherchen rund um den Co-Piloten. Die Berichterstattung sei mit der gebotenen Zurückhaltung ohne sensationsheischende Details erfolgt. Die Redaktion habe sich auf den Begriff „Todespilot“ beschränkt und auf Bezeichnungen wie „Terrorpilot“ und „Amokpilot“ verzichtet. Aufgrund ihrer zurückhaltenden und sensiblen Berichterstattung könne die Redaktion die Beschwerde nicht nachvollziehen.