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Umfragedetails durch Versehen nicht veröffentlicht

Magazin-Redaktion hat kritisierte Internet-Version korrigiert

Ein Nachrichtenmagazin veröffentlicht in seiner Online-Version den Beitrag „Umfrage von infratest dimap – Große Mehrheit der Deutschen fordert Verschärfung des Lockdowns“. Im Text heißt es, eine repräsentative Umfrage von infratest dimap habe ergeben, dass 67 Prozent der Bundesbürger einen verschärften Lockdown von zwei bis drei Wochen wollten, um die Infektionszahlen zu senken. Ein Leser des Magazins sieht in der Berichterstattung Verletzungen mehrerer presseethischer Grundsätze. Der Presserat beschränkt sich auf eine Behandlung der Beschwerde im Hinblick auf Ziffer 2, Richtlinie 2.1, da Verstöße gegen die anderen vom Beschwerdeführer angeführten Ziffern aus der Berichterstattung nicht ersichtlich sind. Der Beschwerdeführer trägt vor, im Artikel sei von einer repräsentativen Umfrage die Rede. Das Magazin berichte aber nicht, wie viele Menschen befragt, wie die befragten Menschen ausgewählt worden seien, wie die Fragestellungen lauteten und wie die Ergebnisse ausgewertet worden seien. Die Rechtsvertretung des Magazins teilt mit, durch ein Versehen seien die vom Beschwerdeführer vermissten Angaben nicht in den Beitrag eingeflossen. Die Redaktion habe ihren Beitrag entsprechend korrigiert. Dem Ansinnen des Beschwerdeführers sei dadurch jetzt wohl Genüge getan.