Handyfoto wurde weltweit verbreitet
Im Bild gezeigte Frau hätte der Veröffentlichung zustimmen müssen
Die Terroranschläge in Brüssel sind Thema in einer Regionalzeitung. Die Redaktion druckt das Bild einer Frau ab, die sich in der Abflughalle des Flughafens auf den Boden geworfen hat. Im Bildtext heißt es: „Eine Frau mit angstverzerrtem Gesicht duckt sich auf den Boden. Rauch füllt den Raum. Das Handyfoto hat ein Reisender kurz nach den beiden Explosionen in der Abflughalle des internationalen Flughafens Brüssel-Zaventem aufgenommen.“ Ein Leser der Zeitung hält diese Art der Berichterstattung für einen Verstoß gegen den Pressekodex. Er fragt, ob die Abbildung der Frau gegen das Persönlichkeitsrecht im Sinne des Pressekodex oder gegen das Grundgesetz verstoße. Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, dass das beanstandete Foto von einer Nachrichtenagentur weltweit verbreitet worden sei und bis heute zu den meist abgedruckten Motiven rund um die Terroranschläge von Brüssel gehöre. Der Agentur sei das Foto von einem Augenzeugen zur Verfügung gestellt worden, der es Sekunden nach der Explosion im Flughafen aufgenommen habe. Bei der abgebildeten Person handele es sich um eine Bekannte des Augenzeugen. Der deutsche Bild-Chef der internationalen Nachrichtenagentur wird in der Stellungnahme der Zeitung zitiert. Danach sei das Bild mehrere tausendmal in Zeitungen gedruckt oder online verbreitet worden. Es habe bislang keinerlei Beschwerden gegen die Veröffentlichung gegeben. Weder sei Blut zu sehen, noch sei die Frau bei der Explosion verletzt worden. Sollte es im Kontext solcher Anschläge künftig nicht mehr möglich sein, derartige Fotos zu veröffentlichen, würden sich die Medien lächerlich machen. Die Agentur habe bewusst darauf verzichtet, Fotos von verletzten und blutenden Menschen zu verbreiten.