Leiche ist nur schemenhaft zu erkennen
Autor: Es ging uns um die Darstellung der Gesamt-Szenerie
Eine Lokalzeitung berichtet, dass ein Spaziergänger an einem Flussufer eine Leiche gefunden habe. Bei dem Toten handele es sich um einen etwa 30 Jahre alten Mann. Zum Beitrag gestellt ist ein Foto, das Polizei- und Rettungskräfte mit der Leiche am Fundort zeigt. Ein Leser der Zeitung wendet sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Er hält das Foto für unangemessen und herabwürdigend. Der Chefredakteur der Zeitung vertritt die Auffassung, dass das Foto nicht gegen den Pressekodex verstößt. Der Leichnam sei kaum als solcher zu erkennen. Der Tote sei keinesfalls zu identifizieren. Er sehe daher keine Missachtung der Menschenwürde. Von einer sensationellen Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid könne auch nicht die Rede sein. Der Autor des Beitrages teilt mit, dass er, nachdem er von dem Fall erfahren habe, sich auf den Weg zum Leichenfundort gemacht habe. Der Leichnam sei schon geborgen gewesen, als er dort angekommen sei. Aus der Distanz habe er fotografiert. Auf dem Bild sei schemenhaft ein menschlicher Körper zu erkennen. Das Foto lasse keine Rückschlüsse auf die Identität des Toten zu. Auch von einer sensationsheischenden oder entwürdigenden Abbildung könne keine Rede sein. Nach Eingang der Beschwerde – so der Autor – habe man das für die Folgeberichterstattung in einem anderen Lokalteil sowie im Online-Portal genutzte Foto dann gepixelt. Dies sei ohne Diskussion oder Rücksprache mit dem Beschwerdeführer geschehen. Diese Vorgehensweise zeige, dass es ihm und der Redaktion nie um die Darstellung der Leiche, sondern nur um die Gesamtszenerie gegangen sei.