„Würdevoll mit Opfern umgegangen“
Boulevardzeitung zum Germanwings-Absturz: Korrekt berichtet
Eine Boulevardzeitung berichtet online und gedruckt innerhalb von zwei Tagen über den Absturz des Germanwings-Fluges 4U9525 in den französischen Alpen. In mehreren Beiträgen sind Fotos von Opfern des Absturzes platziert. Im Beitrag werden deren Namen genannt und weitere persönliche Angaben gemacht. Ein Bericht enthält das gepixelte Foto der Halterner Schulklasse, deren Mitglieder Opfer der Katastrophe waren. Auf einem weiteren Foto ist eine Spanisch-Lehrerin zu sehen, die zu den Opfern gehören soll. Im Zusammenhang mit einem anderen Artikel zeigt die Zeitung erneut die Halterner Schulklasse mit gepixelten Gesichtern. Neben dem Bericht steht die Traueranzeige mit den vollen Namen der Opfer. Zu einem dritten Beitrag ist ein Foto mit drei Urlaubern gestellt, das von diesen vor dem Abflug in Barcelona auf Facebook veröffentlicht wurde. Zu sehen sind außerdem Fotos von einem Feuerwehrmann, einem spanischen Geschäftsmann, einem Dortmunder Uni-Dozenten, einer Mutter und ihres Sohnes, einem Steward und einem Paares aus Wuppertal. Alle Personen werden ungepixelt dargestellt. Genannt werden Vornamen und abgekürzte Nachnamen, Wohnort, teilweise das Alter und andere persönliche Details wie Beruf oder Reisegrund. Mehrere Beschwerdeführer sehen in den Veröffentlichungen Verstöße gegen den Schutz der Persönlichkeit und teilweise – im Hinblick auf die Angehörigen – Verstöße gegen Richtlinie 11.3 (Berichterstattung über Unglücksfälle). Die Rechtsabteilung der Zeitung spricht von einem würdevollen Umgang der Redaktion mit den Opfern. Es seien ausschließlich öffentlich zugängliche Fotos verwendet worden. Die Bilder der toten Schüler seien in ihrem Heimatort Haltern ausgestellt gewesen. Andere Fotos seien in ganz Europa veröffentlicht worden. Der Abdruck der Todesanzeige sei auch nicht zu beanstanden, da die Namen in Haltern ohnehin bekannt gewesen seien.