Entscheidungen finden

Abschiedsbrief trieft vor Selbstmitleid

Boulevardzeitung beschäftigt sich mit dem Amokläufer von Münster

Die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung veröffentlicht einen Artikel über den Amoklauf von Münster. Die Redaktion teilt mit, dass sie das „Jammer-Manifest des Münster-Mörders„ gelesen habe. So bezeichnet sie das 92-seitige Abschieds-Schreiben des Sauerländers. Ein Leser der Zeitung hält es für unprofessionell, unethisch und reißerisch, einen Tag nach der Tat einen offenbar psychisch gestörten Täter als „Jammerlappen“ zu bezeichnen und ihm Weinerlichkeit vorzuwerfen. Die Zeitung schüre Hass auf einen Täter, dessen psychische Verfassung von den Behörden ermittelt und nicht in reißerischen Überschriften ausgeschlachtet werden sollte. Der Artikel berge die Gefahr, dass psychisch Kranke keine Hilfe suchten, aus Angst, als „Jammerlappen“ abgetan zu werden. Der Chefredakteur der Online-Ausgabe hält dagegen, die umfassende Berichterstattung über das Attentat von Münster mit zwei Toten und zwanzig Verletzten sei weder presserechtlich noch presseethisch zu beanstanden. Die Formulierungen „Jammer-Manifest“ und „Jammer-Lappen“ seien zulässige Wertungen. Dies vor dem Hintergrund, dass der 92-seitige Abschiedsbrief des Täters von Münster vor Weinerlichkeit und Selbstmitleid triefe.