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Umfrage: Einige Parteien wurden weggelassen

Nachrichtenmagazin-Chef räumt Fehlverhalten der Redaktion ein

Ein Nachrichtenmagazin berichtet online unter der Überschrift „Nur noch einstellig: SPD liegt bei Sachsen-Umfrage bei 9 Prozent“ über eine Meinungsumfrage im Vorfeld der Landtagswahl in Sachsen. Der Artikel gibt ebenso wie ein beigefügtes Video die Umfrageergebnisse für SPD, CDU und AfD wieder. Die Umfragewerte der Grünen werden hingegen bezogen auf eine andere Umfrage von Ende März wiedergegeben. In einer grafischen Darstellung der Umfrageergebnisse im beigestellten Video erscheinen die Grünen hingegen auf Grundlage der aktuellen Umfrage bei neun Prozent. Die Linke kommt weder im Artikel noch im Video vor. Zwei Beschwerdeführer kritisieren Verstöße gegen pressethische Grundsätze. Der Artikel verstoße gegen den Pressekodex, da in der Darstellung die Linke als drittgrößte Partei mit 17 Prozent und die FDP mit sechs Prozent weggelassen worden seien. Der Chefredakteur des Nachrichtenmagazins hält die Beschwerden für berechtigt. Die Berichterstattung über den Umfragestand vor der Landtagswahl sei nicht korrekt und komplett gewesen. Nach seiner Einschätzung würden die Leser zwar erkennen, dass die angezeigten Ergebnisse nur einen Ausschnitt darstellten, denn man sehe auf den ersten Blick, dass hier erhebliche Anteile zu 100 Prozent fehlten. Dennoch habe die Redaktion das Video gelöscht und mit einer redaktionellen Anmerkung den Sachverhalt für die Nutzer transparent gemacht.