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Reißerische Wirkung einer Überschrift

Internet-Portal: Daniel Küblböck hat Sturz vom Schiff überlebt

Ein Internetportal berichtet über Daniel Küblböck, der seit zwei Jahren nach einem Sprung von einem Kreuzfahrtschiff als verschollen gilt. Bis heute glaube Küblböcks Vater, dass sein Sohn noch lebe. Das Amtsgericht Passau wolle diesen für tot erklären lassen. Davon habe der Vater nichts gewusst, schreibt die Redaktion. Hintergrund seien Erbfragen und finanzielle Forderungen einer ehemaligen Assistentin des Schlagersängers. Ein Nutzer des Portals kritisiert Verstöße gegen die Ziffern 1 (Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde) und 2 (Journalistische Sorgfaltspflicht). Es gebe keinerlei Neuigkeiten zum Tod von Daniel Küblböck. Trotzdem versuche die Redaktion mit der falschen und durch nichts im Artikel gedeckten Schlagzeile, Klicks zu generieren. Der Beschwerdeführer spricht von einer reißerischen Wirkung der Lüge in der Überschrift und vom gewollten Anreiz, auf den Beitrag mit der überraschenden Überschrift zu klicken. Die frei erfundene Titelzeile – so der Beschwerdeführer weiter – verstoße gegen elementarste journalistische Grundsätze. Dass man mit der falschen Hoffnung spiele, dass ein verstorbener Mensch noch leben könnte, mache das Ganze noch abstoßender. Die Rechtsvertretung des Portals teilt mit, der kritisierte Artikel sei aus dem Angebot entfernt worden. Die Angelegenheit werde damit als erledigt betrachtet.