Prügelei am Rande einer Demonstration
Redaktion hätte ihre Berichterstattung umgehend richtigstellen müssen
Eine regionale Boulevardzeitung berichtet online unter der Überschrift „´Querdenken´-Demo eskaliert: 20.000 Teilnehmer: Massive Prügeleien mit Polizei“ über eine Corona-Demonstration in Kassel. Dem Artikel beigestellt ist ein Foto, auf dem ein am Boden liegender Fotograf zu sehen ist, der sich den Kopf hält. Die Bildunterschrift lautet: „Ein Fotograf hält sich am Rande der ´Querdenken´-Demo in Kassel sein Gesicht, nachdem er von Antifa-Gegendemonstranten angegriffen wurde. Foto: AFP“. Ein Leser der Zeitung sieht in der Bildunterschrift einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht. Der abgebildete Fotograf sei nicht von Antifa-Gegendemonstranten, sondern von einem Teilnehmer des verbotenen Demozuges angegriffen worden, als er Tritte des Mannes in den Rücken von Gegendemonstranten dokumentierte. Der betroffene Journalist habe den Sachverhalt bereits klargestellt und die Redaktion darauf hingewiesen. Bislang sei der Artikel nicht korrigiert worden. Er gebe die Vorkommnisse grob falsch wieder. Der Redaktionsleiter Online gibt dem Beschwerdeführer Recht. Das habe eine erneute Überprüfung des Faktenchecks in der Redaktion ergeben. Zunächst habe die Redaktion der Agentur vertraut, die die kritisierte Information verbreitet hatte. Die Bildunterschrift laute nun: „Ein Fotograf hält sich am Rande der ´Querdenken´-Demo in Kassel sein Gesicht, nachdem er von einem Demonstranten angegriffen wurde.“ Zunächst habe die Redaktion an dieser Stelle geschrieben, dass es sich bei dem Angreifer um einen Antifa-Gegendemonstranten gehandelt habe. Es stellte sich inzwischen jedoch heraus, dass der Mann, der den Fotografen geschlagen hat, zu einer Gruppe von „Querdenkern“ gehörte, die mit Gegendemonstranten um ein Transparent stritten. Als ihnen auffiel, dass der Fotograf die Rangelei dokumentierte, schlug einer von ihnen zu.