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Informationen und Fotos von der Feuerwehr

Aktion um Adipösen spielte sich in der Öffentlichkeit ab

Eine Regionalzeitung berichtet online und gedruckt über den Einsatz einer Großstadt-Feuerwehr zur Rettung eines adipösen Patienten mit Hilfe von Spezialgerät. Die bewusstlose Person habe reanimiert werden müssen. Der Autor des Beitrages nennt Straße, Etage und Stadtteil. Er zeigt ein Foto des Hauses, in dem der Gerettete lebt und in dem der Notarzt-Einsatz stattgefunden hat. Aus Sicht des Beschwerdeführers, eines Lesers der Zeitung, ist die Nennung der Straße und die Abbildung des Wohnhauses ethisch fragwürdig. Es würden zudem personenbezogene Gesundheitsdaten genannt (Adipositas und Reanimation). Der Redaktionsleiter und die Autorin des Artikels nehmen zu der Beschwerde Stellung. Die Berichterstattung basiere auf entsprechenden Mitteilungen und Fotos der Feuerwehr. Diese habe als Behörde Angaben zu den Gründen des Einsatzes und dem Wohnort inklusive der Nennung der Straße geliefert. Der Redaktion sei sehr wohl bewusst, dass sie nicht ungeprüft und unredigiert alle Angaben von Behörden übernehmen könne. Sie sehe auch, dass die Nennung eines Straßennamens in Kombination mit der Schilderung der genauen Umstände des Feuerwehreinsatzes und einer Abbildung des Wohnhauses nicht unproblematisch sei. Allerdings hält die Redaktion in diesem Fall die Art ihrer Berichterstattung für vertretbar. Es sei nicht anzunehmen, dass diese zu einer Art „Katastrophen-Tourismus“ führen werde. Die Nachbarschaft werde ohnehin wissen, dass ein adipöser Mann in dem besagten Haus wohne. Schließlich bestehe ein öffentliches Interesse daran, warum es in der Straße einen längeren Feuerwehreinsatz mit schwerem Gerät gegeben habe. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht habe sich die Redaktion entschlossen, den Namen der Straße aus der online verfügbaren Berichterstattung zu entfernen und das Foto durch ein Symbolbild zu ersetzen.